Die aufgaben

der Elektro-Innung Düsseldorf

Organisation

Die Elekro-Innung Düsseldorf im Überblick

Ohne Sie geht es nicht!

Kai Hofmann

Elektro Kai Hofmann GmbH
Waagenstraße 20, 40229 Düsseldorf
Telefon: 0211/921 55 77, E-Mail senden
Obermeister

Meike Herrmann

Gustav Herrmann und Sohn GmbH
Tichauer Weg 23, 40219 Düsseldorf Telefon: 0211/22 14 04, E-Mail senden
Stv. Obermeister:

Branco Gemmer

Branco Gemmer Elektrotechnik GmbH
Neersener Str. 27, 40547 Düsseldorf Telefon: 0211/ 538 11 375 , E-Mail senden
Stv. Obermeister

Alex Leven

Leven GmbH
Alt-Eller 1140229 Düsseldorf Telefon: 0211/27019770
Lehrlingswart

Mike Koch

Andreas Apostolakis

Strategy Dreamer

Jennie Stone

Social Media

Nichole Reed

Senior Designer

Kiara Foster

Head of Content

Aufgabe der Handwerksinnung ist

  1. den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen;
  2. ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen (Arbeitnehmern) und Lehrlingen (Auszubildenden) anzustreben;
  3. entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge (Auszubildenden), insbesondere durch überbetriebliche Unterweisungseinrichtungen zu sorgen und ihre charakterliche Entwicklung zu fördern;
  4. die Zwischen- und Gesellenprüfungen abzunehmen und hierfür Zwischen- und Gesellenprüfungsausschüsse zu errichten, sofern sie von der Handwerkskammer dazu ermächtigt ist;
  5. das handwerkliche Können der Meister, Gesellen (Arbeitnehmer) zu fördern;
  6. Unlauteren Wettbewerb im Rahmen der Betroffenheit der Innungsmitglieder zu unterbinden.
  7. bei der Verwaltung der Berufsschulen gemäß den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen mitzuwirken;
  8. das Genossenschaftswesen im Handwerk zu fördern;
  9. über die Angelegenheiten des vertretenen Handwerks und der Mitglieder gegenüber Behörden Gutachten und Auskünfte zu erstatten;
  10. die sonstigen handwerklichen Organisationen und Einrichtungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen;
  11. die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen.

Die Handwerksinnung soll

  1. zwecks Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Betriebe ihrer Mitglieder Einrichtungen zur Verbesserung der Arbeitsweise und der Betriebsführung schaffen und fördern;
  2. bei der Vergabe öffentlicher Lieferungen und Leistungen die Vergabestellen beraten;
  3. das handwerkliche Pressewesen unterstützen, kooperatives Marketing und das CI (Corporate Identity) unterstützen.

Die Handwerksinnung kann

  1. zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und ihren Lehrlingen (Auszubildenden) einen Ausschuss bilden (Ausschuss für Lehrlingstreitigkeiten);
  2. Tarifverträge abschließen, soweit und solange solche Verträge nicht durch den Innungsverband für den Bereich der Handwerksinnung geschlossen sind;
  3. für ihre Mitglieder und deren Angehörige Unterstützungskassen für Fälle der Krankheit, des Todes, der Arbeitsunfähigkeit oder sonstiger Bedürftigkeit errichten und im Rahmen ihrer Zuständigkeit Gesellschaften gründen bzw. auflösen und deren Geschäftsführung bestellen und abberufen.
  4. bei Streitigkeiten zwischen den Innungsmitgliedern und ihren Auftraggebern auf Antrag vermitteln;
  5. Innungsmitglieder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vor Gericht vertreten;
  6. auch sonstige Maßnahmen zur Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen der Innungsmitglieder durchführen, z.B. Einziehungs- und Rechtsberatungsstellen unterhalten sowie Regelungen über Insolvenzbürgschaftsversicherungen in Verträgen treffen.

leistungsstarke Gemeinschaft zur Durchsetzung von Mitgliederinteressen

im wirtschaftlichen und politischen Umfeld in der Region. Auf lnnungsebene werden gemeinsame Aufgaben gelöst, wichtige Kontakte geknüpft, Spannungsfelder abgebaut. Die Innung betreibt intensive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

branchengerechte überbetriebliche Ausbildung

und steht im Kontakt mit den Berufsschulen. Sie kümmert sich um die qualifizierte Besetzung der Prüfungsausschüsse und den reibungslosen Ablauf der Zwischen- und Gesellenprüfungen. Bei Streitigkeiten zwischen Ausbildungsbetrieb und Lehrling wird die Innung vermittelnd tätig.

Ansprechpartner und Rechtsberater bei allen betrieblichen Problemen zur Verfügung

Darüber hinaus besteht der „heiße Draht“ nach oben zu unserem Landesverband und zum Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke e.V., Frankfurt/Main.

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